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   BGH, 06.05.1997 - IX ZR 151/96   

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BGH, 06.05.1997 - IX ZR 151/96 (https://dejure.org/1997,9235)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - IX ZR 151/96 (https://dejure.org/1997,9235)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - IX ZR 151/96 (https://dejure.org/1997,9235)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - IX ZR 151/96
    Die Pfändung war zwar trotz des Wortlauts des § 852 Abs. 1 ZPO, wonach der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen ist, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist, zulässig (BGHZ 123, 183, 185 ff).

    Der Pflichtteilsanspruch gehört zwar, wenn er, wie hier revisionsrechtlich zu unterstellen ist, nicht wirksam entzogen worden ist, vom Zeitpunkt des Erbfalls an zum - pfändbaren - Vermögen des Berechtigten (BGHZ 123, 183, 187); dazu bedarf es entgegen der vom Prozeßbevollmächtigten der Beklagten in der mündlichen Revisionsverhandlung geäußerten Ansicht keiner besonderen, auf eine Testamentsanfechtung gestützten Klage.

    Trotzdem können die Gläubiger aber den Anspruch vor Eintritt der Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO nicht zu ihrer Befriedigung verwerten, weil wegen der familiären Verbundenheit zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten allein diesem die Entscheidung darüber vorbehalten ist, ob der Anspruch gegen den Erben durchgesetzt werden soll (BGHZ 123, 183, 186).

    Mit einer Abtretung des Anspruchs (vgl. dazu BGHZ 123, 183, 190) ist ein solches Unterlassen entgegen der Ansicht der Revision nicht zu vergleichen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 14/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Etwas anders ergibt sich im Rahmen der Alhi-Bedürftigkeitsprüfung insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des BGH, nach der im Einzelfall die Publizität des Treuhandkontos für das Widerspruchsrecht des Treugebers im Rahmen der Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 1 ZPO im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Treuhänder nicht zwingend erforderlich ist (Urteil vom 1. Juli 1993, IX ZR 251/92, NJW 1993, 2622; Urteil vom 8. Februar 1996, IX ZR 151/96, NJW 1996, 1534).

    Allerdings besteht ein Widerspruchsrecht des Treugebers dann nicht, wenn der Treuhänder auf dem betreffenden Treuhandkonto nicht allein nur Fremdgelder, sondern auch Eigenmittel verwahrt (BGH, Urteil vom 8. Februar 1996, a.a.O.; LSG Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2003, L 10 AL 4/04, veröffentlicht in juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - L 3 AL 83/05

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - Bedürftigkeitsprüfung -

    Etwas anders ergibt sich im Rahmen der Alhi-Bedürftigkeitsprüfung insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des BGH, nach der im Einzelfall die Publizität des Treuhandkontos für das Widerspruchsrecht des Treugebers im Rahmen der Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 1 ZPO im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Treuhänder nicht zwingend erforderlich ist (Urteil vom 1. Juli 1993, IX ZR 251/92, NJW 1993, 2622; Urteil vom 8. Februar 1996, IX ZR 151/96, NJW 1996, 1534).

    Allerdings besteht ein Widerspruchsrecht des Treugebers dann nicht, wenn der Treuhänder auf dem betreffenden Treuhandkonto nicht allein nur Fremdgelder, sondern auch Eigenmittel verwahrt (BGH, Urteil vom 8. Februar 1996, a.a.O.; LSG Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2003, L 10 AL 4/04, veröffentlicht in juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 113/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Etwas anderes ergibt sich im Rahmen der Alhi-Bedürftigkeitsprüfung insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des BGH, nach der im Einzelfall die Publizität des Treuhandkontos für das Widerspruchsrecht des Treugebers im Rahmen der Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 1 ZPO im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Treuhänder nicht zwingend erforderlich ist (Urteil vom 1. Juli 1993, IX ZR 251/92, NJW 1993, 2622; Urteil vom 8. Februar 1996, IX ZR 151/96, NJW 1996, 1534).
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